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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


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«Die Haftung des Rechtsberaters für den verspäteten Insolvenzantrag»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur vierten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2024 einladen, und zwar am

Dienstag, 09. April, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Herr RBGH Dr. Volker Schultz, Karlsruhe

zum Thema
„Die Haftung des Rechtsberaters für den verspäteten Insolvenzantrag.“. 

Herr Dr. Schultz ist 1972 geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2005 in den Justizdienst des Saarlandes eintrat. Zunächst dem Landgericht Saarbrücken zugewiesen, war er von 2007 bis 2008 an das Justizministerium des Saarlandes abgeordnet. 2008 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt. Es folgte von 2008 bis 2011 eine Abordnung an das Landgericht Lübeck, 2011 die Versetzung an das Amtsgericht Eutin. Er wurde sodann bis 2012 an das Landgericht Lübeck und anschließend bis 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 2015 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und war bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig tätig. Seit 2020 ist er Richter am Bundesgerichtshof und dem dortigen IX. Zivilsenat zugewiesen.

Mit Urteil vom 29. Juni 2023 (IX ZR 56/22; ZIP 2023, 1740) hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seiner Rechtsprechung zur Haftung des Rechtsberaters für den verspäteten Insolvenzantrag eine weitere Entscheidung hinzugefügt. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist von Bedeutung sowohl für den Berater zur Haftungsvermeidung als auch für den Insolvenzverwalter zur Haftungsverwirklichung. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuelle Entscheidung und die vorangegangene Rechtsprechung.

Ich freue mich sehr, dass Herr Dr. Schultz zugesagt hat, erstmals zu uns nach Köln zu kommen. Damit erfährt die langjährige und gute Tradition, dass Richter des BGH, namentlich des IX. Zivilsenats, vor dem Arbeitskreis auftreten und referieren, ihre Fortsetzung.

Im Anschluss an den Vortrag und eine sicherlich erneut lebhafte und kontroverse Diskussion wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) gemeinsam ausklingen lassen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 28.03. bis 08.04.2024 (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender