Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Termin als ics-Datei speichern

«Schutz von Sanierungsfinanzierungen in Liquidationsverfahren – das französische Recht als Vorbild?»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur siebten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2024 einladen, und zwar am

Dienstag, 03. September, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Dr. Johannes Locher,
Träger des Uhlenbruck-Preises 2023


zum Thema
„Schutz von Sanierungsfinanzierungen in Liquidationsverfahren - Das französische Recht als Vorbild?“. 

Dr. Johannes Locher, geboren 1995, hat von 2013 bis 2019 in Freiburg und Grenoble Rechtswissenschaft studiert und 2019 die Erste Juristische Staatsprüfung abgelegt. Von 2019 bis 2022 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter, zunächst in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M., sodann am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht, Abt. I der Universität Freiburg bei Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann, unter dessen Betreuung er 2023 promoviert wurde. Derzeit absolviert er die Wahlstation seines Referendariats im Bereich Financial Restructuring bei Akin Gump Strauss Hauer & Feld in London.

Die weitere Finanzierung eines krisenbehafteten Unternehmens ist regelmäßig Schicksalsfrage eines erfolgreichen Sanierungsversuchs. Gelingt die Sanierung, profitieren meist alle Beteiligten und auch die Allgemeinheit; scheitert dieser jedoch, drohen nicht nur den Geldgebern, sondern auch allen übrigen Beteiligten erhebliche Nachteile. Diese Interessenlage nimmt Johannes Locher zum Anlass zu untersuchen, ob Sanierungsfinanzierer in Deutschland und Frankreich hinreichend vor den Risiken eines Liquidationsverfahrens geschützt werden, wie dieser Schutz bewerkstelligt wird und welche Rolle dabei die geradezu konträren Verfahrenszwecke spielen, die heute in Deutschland und Frankreich ausgemacht werden können. Hierbei zeigen sich im deutschen Recht Schutzlücken, die grundsätzlich nach dem Vorbild des französischen Rechts geschlossen werden könnten. Es wird jedoch deutlich, dass die Verfahrenszwecke für Begründung und Grenzen von Schutzmechanismen von entscheidender Bedeutung sind und damit bei Harmonisierungsversuchen allgemein einbezogen werden sollten.

Ich freue mich sehr, dass Herr Dr. Locher als aktueller Uhlenbruck-Preisträger unserer Einladung gefolgt ist. Zweifellos ganz im Sinne unseres im vergangenen Jahre verstorbenen Ehrenvorsitzenden wollen wir dem hochkaratigen juristischen Nachwuchs die Chance geben, sich und seine Arbeit dem Arbeitskreis vorzustellen. Dabei verbleibt es aber selbstverständlich nicht. Denn wir dürfen uns auf einen hochspannenden Vortrag freuen, der uns durch einen Vergleich mit dem französischen Recht aufzeigen wird, welche Möglichkeiten es gibt, das sicherlich schon gute deutsche Sanierungsrecht noch besser für die Zukunft, gerade auch im immer wichtiger werdenden internationalen Vergleich, aufzustellen.

Im Anschluss an den Vortrag und eine zweifellos wieder lebhafte und fruchtbare Diskussion wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) gemeinsam ausklingen lassen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 26.08. bis zum 02.09. ist die Anmeldung freigeschaltet.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender