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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

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«Eigenverwaltungsantrag und Schutzschirmverfahren – der IDW S9 in der praktischen Anwendung»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur achten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2024 einladen, und zwar am


Dienstag, 05. November, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Rechtsanwalt Martin Lambrecht,
Düsseldorf,


zum Thema
„Eigenverwaltungsantrag und Schutzschirmverfahren – der IDW S9 in der praktischen Anwendung“. 

Rechtsanwalt Martin Lambrecht studierte in Passau, London und Göttingen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften. Gemeinsam mit Annamia Beyer gründete er im Jahr 2016 die auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät LAMBRECHT Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Neben der Bestellung als Insolvenzverwalter und Sachwalter berät Martin Lambrecht Geschäftsführer, Gesellschaften und Gesellschafter sowie Investoren in der außergerichtlichen Sanierung, im insolvenznahen Bereich und im Insolvenzver-fahren. Ein besonderer Schwerpunkt der Beratung sind Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltungen.

Martin Lambrecht trägt bei zahlreichen Bildungseinrichtungen der Justiz, der Wirtschaft und der freien Berufe vor. Darüber hinaus veröffentlicht Martin Lambrecht regelmäßig in Fachzeitschriften und ist Mitautor insolvenzrechtlicher Handbücher (u.a. Rattunde (Hrsg.), Fachberaterhandbuch für Sanierung und Insolvenzverwal-tung; Brühl/Göpfert (Hrsg.), Unternehmensrestrukturierung; Basin-ski/Hillebrand/Lambrecht, Handbuchs der Insolvenzrechnungslegung). Seit 2018 ist er Mitglied im Fachausschuss Sanierung und Insolvenz des IDW, dem Standardset-ter des IDW S 2, S 6, S 9 und S 11.

Der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW S 9 a.F. war seit Einführung des Schutzschirmverfahrens (§ 270b InsO a.F.) als „der Standard für die Bescheini-gung“ bei den Insolvenzgerichten anerkannt und etabliert. Nach Einführung der Voraussetzungen für die Eigenverwaltung nach § 270a wurde der Standard IDW S 9 um den Teil „Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO“ erweitert. Der Standard eröffnet nunmehr – bescheinigungsgleich – insbesondere für die Gerichte die Möglichkeit, von dritter Seite eine Beurteilung zu erhalten, ob die Voraussetzungen von § 270a InsO vorliegen. Die Neufassung des IDW S 9 soll im Arbeitskreis vorgestellt und diskutiert werden.

Es freut mich sehr, dass wir in Zeiten deutlich steigender Insolvenzzahlen mit Herrn Lambrecht einen ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Sanierungsrechts gewinnen konnten, der als Mitglied des Fachausschusses wie kaum ein anderer die Sanierungsstandards des IDW nicht nur kennt, sondern auch mitgestaltet. Dies gibt uns die Möglichkeit, aus erster Hand den IDW S 9 näher kennenzulernen und kritisch-konstruktiv zu beleuchten. Im Anschluss an die Veranstaltung und eine zweifelsfreie lebhafte Diskussion wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Al-ten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) gemeinsam ausklingen lassen. 

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 28.10. bis zum 04.11. ist die Anmeldung freigeschaltet. 

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender