Mitgliederbereich

Vortrag 6. November 2012
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Ich darf Sie ganz herzlich einladen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2012 unseres Arbeitskreises, die in gewohnt kurzer Form durchgeführt wird, am

Dienstag, dem 6. November 2012, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Tagesordnung

1. Vorlage der Rechnungslegung des Arbeitskreises für das Jahr 2011 durch den Schatzmeister, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Pink

2. Bericht  des Abschlussprüfers, Herrn Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann Prof. Dr. Ralf Sinz, Köln, über das Ergebnis der Prüfung der Rechnungslegung

3. Genehmigung der Rechnungslegung und Entlastung des Vorstandes für das Berichtsjahr 2011

4. Wahl eines neuen Vorstands

5. Sonstiges

 

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Kai Henning, Dortmund

zum Thema

„Der Regierungsentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenz vom 18.7.12 - eine kritische Darstellung und Bewertung“

Wir freuen uns sehr, dass sich der Herr Rechtsanwalt Henning bereit erklärt hat, zu einem hochaktuellen Thema zu referieren. Der Referent ist Partner des Büros Henning & Janlewing mit Sitz in Dortmund und Duisburg.  Er ist als Fachanwalt für Insolvenzrecht ausschließlich beratend und forensisch tätig, Insolvenzverwaltungen übernimmt er nicht. Er ist Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht  und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV), Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung dieser ARGE und Mitglied des Insolvenzrechtsausschuss des DAV. Er ist Mitherausgeber bzw. Beiratsmitglied der Zeitschriften ZVI, VIA sowie InsBürO und veröffentlicht schwerpunktmäßig zu Problemen der Verfahren der natürlichen Personen. So kommentiert er im AhrensGehrleinRingstmeier die §§ 304 bis 314 und in der demnächst erscheinenden 18. Auflage des Kilger/Schmidt die §§ 286 bis 303.

Der Referent wird den Regierungsentwurf vom 18.7.12 und den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens darstellen und die geplanten Änderungen kritisch bewerten. Er wird hierfür zunächst die Hintergründe des jetzigen Änderungsvorhabens und den zu erwartenden Ablauf des Gesetzgebungsvorhabens aufzeigen. Er wird hierbei insbesondere auf die Umgestaltung des Verfahrensablaufes durch den neuen § 287a, auf die Änderungen hinsichtlich der Versagung der Restschuldbefreiung und auf die für das Gesetzesvorhaben namensgebende Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei bzw. fünf Jahre eingehen. Ebenso wird die Erweiterung der von einer Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen durch eine Änderung des § 302 sowie die doch relativ radikale Komplettstreichung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens der §§ 306 bis 309 zur Sprache kommen. Aber auch vermeintlich unbedeutende Änderungen bspw. der Vergütungsregelungen der InsVV oder zu den Veröffentlichungen nach dem neuen § 303a  sollen kritisch betrachtet werden.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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