Mitgliederbereich

Vortrag 3.Mai 2005
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 3. Mai 2005, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausensaal

Es wird vortragen

Herr Ministerialrat Dr. Klaus Wimmer, Bundesministerium der Justiz, Berlin

zum Thema

„Die geplanten Änderungen zur Insolvenzordnung“

Auf ihrer Herbstkonferenz am 25.11.2004 in Berlin, die allein zu dem Tagesordnungspunkt „Eckpunkte für eine Große Justizreform“ einberufen worden war, haben die Justizministerinnen und Justizminister den hohen Aufwand der Insolvenzgerichte bei der Abwicklung von Insolvenzen natürlicher Personen beklagt, dem oft kein ausreichender Ertrag gegenüberstehe. Dies lege eine Überprüfung der Verfahrensregeln nahe. Bis zur Frühjahrskonferenz sollen Lösungsvorschläge zu einer Reform der Entschuldung natürlicher Personen vorgelegt werden.
Aus diesem Grunde hatte das Bundesministerium der Justiz Vertreter der Länder, der Wissenschaft und Praxis vom 9. bis 11. Februar 2005 zu einer Klausurtagung in die Deutsche Richterakademie nach Wustrau bei Berlin eingeladen, um auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers über alternative Formen der Restschuldbefreiung zu diskutieren.
Das BMJ hatte ein Modell zur Diskussion gestellt, das eine Kombination aus Verjährung und Einführung einer Mindestquote enthält. Ausgangspunkt eines grundlegend neuen Konzepts zur Entschuldung vermögensloser Personen ist die Überlegung, dass in den Fällen, in denen kein die Verfahrenskosten deckendes Vermögen des Schuldners vorhanden ist, der erhebliche personelle Ressourcen bindende, die Justizhaushalte der Länder belastende Aufwand nicht das Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens erfordere. Vielmehr soll dem Schuldner ein Entschuldungsverfahren offen stehen, in dem auf einen Treuhänder verzichtet wird. Da sich die Vermögensverhältnisse eines Schuldners während des Verfahrens ändern können, sei zu gewährleisten, dass beide Verfahren, das Insolvenzverfahren und das Entschuldungsverfahren, durchlässig ausgestaltet werden, damit ein Wechsel von einem in das andere Verfahren ohne Probleme möglich ist.

Wir dürfen auf einen interessanten Vortrag und eine rege Diskussion gespannt sein.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


Der Ehrenvorsitzende des Arbeitskreises, Herr Professor Dr. Wilhelm Uhlenbruck, ist am 17. März 2005 anlässlich des 2. Deutschen Insolvenztages in Berlin im Beisein der Bundesministerin der Justiz, Frau Zypries, durch den Vorsitzenden des Herrn Rechtsanwalt Piepenburg, zum Ehrenmitglied des ernannt werden. Der Vorstand gratuliert Herrn Professor Uhlenbruck im Namen aller Mitglieder ganz herzlich zu dieser Ehrung.

 

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