Mitgliederbereich

Vortrag 1.September 2009
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 01. September 2009, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es tragen vor


Herr Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Christoph Hillebrand, Köln
Herr Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Dr. Andreas Pink, Köln

zum Thema

„Die neuen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechnungslegung in der Insolvenz“
Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Diplom-Kaufmann/ Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Christoph Hillebrand und Herr Diplom-Kaufmann/ Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Dr. Andreas Pink bereit erklärt haben, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vorzutragen.

Herr Hillebrand ist Partner der Kanzlei Nacken und Hillebrand. Er hat vor allem zur Rechnungslegung veröffentlicht. Das gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering veröffentliche Werk  „Wege durch die Unternehmenskrise“ ist Ende des vergangenen Jahres in 2. Auflage erschienen.

Herr Dr. Pink ist Vorstand bei der audicon AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Sanierungs- und Insolvenzberatung, Sonderprüfungen, der Wirtschaftsprüfung und der M&A-Beratung. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht und zur Rechnungslegung.

Beide Referenten sind seit vielen Jahren Mitglieder im FAS - „Fachausschuss für Sanierung und Insolvenz“ des IDW „Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.“ und haben die Rechnungslegungshinweise maßgeblich mit erstellt.

Das IDW hat im Juni 2008 die Rechnungslegungshinweise

    * insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.011)
    * Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.010)
    * externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012)

verabschiedet.

Die drei IDW Rechnungslegungshinweise stellen die Besonderheiten der insolvenzspezifischen Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gem. §§ 66, 151, 152, 153 InsO sowie die Verpflichtungen des Insolvenzverwalters zur Bestandsaufnahme der Insolvenzmasse dar. Ferner werden die externen (handelsrechtlichen) Rechnungslegungspflichten des Verwalters nach § 155 InsO erläutert.

Aus Sicht des Insolvenzverwalters stellt sich die Frage, welche externen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsinstrumente er auch insbesondere bei Massearmut aufzustellen hat.

Die drei Rechnungslegungshinweise zeigen hierzu die Auffassung des IDW auf, die für alle Wirtschaftsprüfer als verbindliche Richtlinie zu sehen ist.

Die handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten des Insolvenzverwalters werden auch insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des LG Bonn (LG Bonn, Beschluss vom 13.11.2008 -30 T 275/08, ZIP 2009, 332 ff.) zur Offenlegung der Jahresabschlüsse im Unternehmensregister analysiert.

Die beiden Referenten werden die Rechnungslegungshinweise vorstellen und aus ihrer praktischen Arbeit mit verschiedenen Insolvenzverwalterkanzleien zur Insolvenzrechnungslegung berichten.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender



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