Mitgliederbereich

Vortrag 2. November 2009
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,           
sehr geehrte Herren!

Ich darf Sie ganz herzlich einladen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2009 unseres Arbeitskreises,  die in gewohnt kurzer Form durchgeführt wird, am

Montag, dem 2. November 2009, 18.30 Uhr
        
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Tagesordnung

1. Vorlage der Rechnungslegung des Arbeitskreises für das Jahr 2008 durch den Schatzmeister, Herrn Steuerberater Sistig

2. Bericht  des Abschlussprüfers, Herrn Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann Dr. Ralf Sinz, Köln, über das Ergebnis der Prüfung der Rechnungslegung

3. Genehmigung der Rechnungslegung und Entlastung des Vorstandes für das Berichtsjahr 2008

4. Neuwahl des Vorstandes

5. Sonstiges

Wir nehmen die Veranstaltung zum Anlass, unser Ehrenmitglied, Herrn Professor Dr. Walter Gerhardt, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zu seinem 75. Geburtstag zu beglückwünschen. Sein ehemaliger Schüler

Herr Professor Dr. Diederich Eckardt, Universität Trier,

hat sich bereit erklärt, zu Ehren seines Lehrers einen Festvortrag zu folgendem Thema zu halten:

„Aktuelle Rechtsfragen bei der Verwertung von Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren“

Herr Professor Dr. Eckardt  ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Trier und amtiert zur Zeit als Dekan des dortigen rechtswissenschaftlichen Fachbereichs. Einer seiner Arbeitsschwerpunkte liegt im Insolvenzrecht, u.a. als Mitautor im Jaegerschen Großkommentar zur Insolvenzordnung. Er ist Mitbegründer des Rheinland-pfälzischen Zentrums für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS), das in diesen Tagen seine Tätigkeit aufnimmt.

Im Mittelpunkt des Vortrags stehen Umfang und Grenzen der Verwertungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Mobiliarsicherheiten, die nicht nur im Hinblick auf die davon abhängigen Ansprüche auf die Kostenpauschalen, sondern auch hinsichtlich der Befugnis zur Nutzung dieser Gegenstände für die Masse erhebliche praktische Bedeutung hat. Gerichtsentscheidungen aller Instanzen haben in den letzten Jahren auf eine Vielzahl von nicht klar einzuordnenden Fallkonstellationen aufmerksam gemacht. Ausgehend von der bereits vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung soll versucht werden, den unübersichtlich gewordenen Diskussionsstand transparent zu machen und Leitlinien für die noch nicht entschiedenen Konstellationen herauszuarbeiten.

Wir dürfen auf einen interessanten Vortrag und eine rege Diskussion gespannt sein.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

 

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