Mitgliederbereich

03.04.2018
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Dienstag, 03. April 2018, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es werden vortragen

Herr WP/StB Dr. Patrick Eisenhardt und Herr RA/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht André Berbuer,

zum Thema

„Verschärfte Haftung von Steuerberatern und Bilanzerstellern in der Krise – Die Entscheidung des BGH vom 26.01.2017 und ihre möglichen Folgen für die Praxis”.

Herr Dr. Patrick Eisenhardt leitet bei Kaiser & Sozien als verantwortlicher Partner den Bereich Wirtschaftsprüfung. Neben der Durchführung von Prüfungen ist er als Referent, Gutachter sowie in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung tätig. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Insolvenzsteuerrecht und die Sanierungsberatung sowie die Erstellung von Insolvenzreife- und Sanierungsgutachten nach IDW S11 und S6.
Herr André Berbuer ist bei Kaiser & Sozien schwerpunktmäßig im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht tätig. Neben der Insolvenzanfechtung und der Organhaftung ist ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit die Vorbereitung und Führung von Prozessen im Bereich der Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung, insbesondere im Zusammenhang mit Insolvenzen.

Mit Urteil v. 26.01.2017 hat der BGH erstmals – teils unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung – umfassende Beurteilungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters in der Krise des Mandanten konstatiert. Er stellt nunmehr klar, dass sich auch ein mit der Erstellung eines Jahresabschlusses betrauter Steuerberater im Rahmen seines Erstellungsauftrags mit der Frage nach der Annahme der Unternehmensfortführung auseinanderzusetzen hat. Darüber hinaus trifft den steuerlichen Berater bei Krisenanzeichen eine Hinweis- und Warnpflicht, deren Verletzung ebenfalls zur persönlichen Inanspruchnahme führen kann.

Der Vortrag zeigt zunächst auf, was unter dem Grundsatz der Annahme der Unternehmensfortführung und unter einer ggf. notwendigen (handelsrechtlichen) Fortführungsprognose zu verstehen ist. Dabei wird auch das Verhältnis zur insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose beleuchtet. Sodann folgt eine Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung einschließlich der Entscheidung vom 26.01.2017. Dabei zeigen die Referenten nicht nur auf, welche konkreten Aussagen nun der jüngsten BGH-Rechtsprechung entnommen werden können, sondern gehen auch auf nach wie vor offene Fragen – wie bspw. die mögliche Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens, Kausalität und Schadensberechnung – ein.

Wir dürfen auf ein spannendes Referat freuen. Dies umso mehr, als dass beide Referenten ausgewiesene Kenner der Materie sind. Sie sind u.a. beim Deutschen Steuerberaterinstitut (DStI) als Dozenten im Bereich der Steuerberaterhaftung tägig. Die Kanzlei Kaiser & Sozien berät und vertritt bundesweit Insolvenzverwalter in Fragen der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterhaftung. Die Referenten verfügen daher über entsprechende Erfahrung sowohl in der Anspruchsermittlung wie auch in der Rechtsdurchsetzung. Zur Entscheidung des BGH vom 26.01.2017 haben beide bereits in der Fachpresse referiert (Eisenhardt/Berbuer, DStR 2017, 2075).

Angesichts der hohen praktischen Relevanz und Aktualität des Themas freue ich mich schon jetzt auf eine rege und kontroverse Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender


 

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