Mitgliederbereich

02.05.2017

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 2. Mai 2017, 18.30 Uhr

in der Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen Saal, Erdgeschoß


Es wird vortragen

Herr Professor Dr. Christoph Thole, Universität zu Köln

zum Thema

Die Reform der Insolvenzanfechtung – bleibt (fast) alles beim Alten?


Wir freuen uns sehr, dass sich der Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht an der Universität zu Köln,Prof. Dr. jur. Christoph Thole, Dipl.-Kfm., bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem hochaktuellen und für die insolvenzrechtliche Praxis außerordentlich wichtigen Thema zu referieren.

Der Referent studierte in Bayreuth und Münster. Die Promotion erfolgte an der Universität Bonn. Dort war er seit 2005 wissenschaftlicher Assistent, wo er sich 2009 mit einer Arbeit zum „Gläubigerschutz durch Insolvenzrecht“ habilitierte. Seit 2010 war er Professor an der Universität Tübingen, seit Oktober 2016 ist er Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht an der Universität zu Köln. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Insolvenzrecht, (internationalen) Zivilprozessrecht und im Haftungsrecht.

Mit dem im Februar beschlossenen Gesetz und am 5.4.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Insolvenzanfechtung hat die langjährige Reformdebatte ein Ende gefunden. Der Vortrag stellt die Änderungen vor. Schon jetzt ist absehbar, dass das Gesetz in vielen Einzelheiten neue Fragen aufwerfen wird. Die unter dem bisherigen Recht vorhandenen Unsicherheiten werden nicht vollständig beseitigt. Der Vortrag soll auf einige neuralgische Punkte aufmerksam machen und die Konsequenzen für die Praxis der Insolvenzanfechtung und den Anfechtungsstreit beleuchten. Die ebenfalls geänderten Regelungen des AnfG werden in die Betrachtung einbezogen.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr


Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender