Mitgliederbereich

05.04.2017

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Mittwoch, dem 5. April 2017, 18.30 Uhr

in der Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen Saal, Erdgeschoß


Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Klaus Siemon, Köln

zum Thema

„Masseverbindlichkeiten in der Eigenverwaltung"
Eine Analyse der wichtigsten Grundlagen des ESUG



Wir freuen uns sehr, dass sich Herr Rechtsanwalt Klaus Siemon bereit erklärt hat, zu einem Thema, das angesichts der anstehenden Evaluation des ESUG von besonderer praktischer Bedeutung und rechtspolitischer Relevanz ist, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren.

Der Referent ist seit 1988 als Insolvenzverwalter tätig. Die Anwaltskanzlei Siemon besteht seit dem 1.5.1995. Sie fokussiert sich ausschließlich auf die Bearbeitung von Insolvenzfällen ab Stellung des Insolvenzantrags. Heute ist die seit 2015 in SIM Siemon Insolvenzmanagement umbenannte Kanzlei an elf Standorten – in Düsseldorf und Köln sind die größten Niederlassungen – in vier Bundesländern präsent. Rechtsanwalt Siemon dürfte den Mitgliedern des Arbeitskreises darüber hinaus auf Grund einer Vielzahl von Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht bekannt sein.

Der Vortrag beinhaltet eine Analyse der wichtigsten Grundlagen des ESUG. Besonderes Augenmerk wird der Referent auf die Masseverbindlichkeiten in der Eigenverwaltung legen und deren grundlegende Bedeutung für das Verfahren herausarbeiten. Die Analyse erfolgt aus der unternehmerischen Sicht eines Verwalters und sie beinhaltet keine juristische Ausarbeitung. Ausgangspunkt ist der Fall des OLG Karlsruhe, veröffentlicht in NZI 2016, 685.

Diskutiert wird die Auffassung des Gesetzgebers zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Eigenverwaltungsverfahren, wobei die Bedeutung von Masseverbindlichkeiten aus unternehmerischer Sicht insbesondere im Antragsverfahren eingeordnet wird.
Der Vortragende kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das Schutzschirmverfahren einen sanierungstechnischen Rückschritt darstellt. Es wird herausgearbeitet, dass eine der wichtigsten Grundlagen deutscher Sanierungskultur im Jahr 1995 ihren Ausgang nahm. Anhand von 4 Fällen aus der Praxis werden die Wirkungen der gesetzlichen Regelungen und die Bedeutung für die bestmögliche Gläubigerbefriedigung erläutert.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr


Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender