Mitgliederbereich

6. Dezember 2016

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Ich darf Sie ganz herzlich einladen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2016 unseres Arbeitskreises, die in gewohnt kurzer Form durchgeführt wird, am

Dienstag, dem 6. Dezember 2016, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss.

Tagesordnung

1. Vorlage der Rechnungslegung des Arbeitskreises für das Jahr 2015 durch den Schatzmeister, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Pink

2. Bericht  des Abschlussprüfers, Herrn Wirtschaftsprüfer, Diplom-Kaufmann und Steuerberater Christoph Hillebrand, Köln, über das Ergebnis der Prüfung der Rechnungslegung

3. Genehmigung der Rechnungslegung und Entlastung des Vorstandes für das Berichtsjahr 2015

4. Sonstiges


Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird vortragen

Frau Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. (Com.), Alsdorf

zum Thema

„Mediation(stechniken) im Insolvenzverfahren – Hauptsache wir haben darüber gesprochen?!”


Wir freuen uns sehr, dass sich Frau Diplom Rechtspflegerin Sylvia Wipperfürth bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis bedeutsamen Thema zu referieren. Die Referentin ist Leiterin des Sachverständigen Instituts für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Referentin, Autorin und Mediatorin BM®. Sie verfügt über langjährige Berufspraxis in der Abwicklung von Insolvenzverfahren und einschlägige Erfahrungen in den Bereichen des Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzrechts, ist Mitherausgeberin der InsbürO und ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen zu insolvenzrechtlichen Spezialfragen sowie Autorin diverser Fachbücher und Mitwirkende beim Insolvenzrechtskommentar (Kübler/Prütting/Bork).

Widerstreitende Positionen, eskalierte/eskalierende Konflikte und vorurteilsbehaftetes Handeln – viel zu oft scheitern Sanierungs- und Insolvenzverfahren nicht nur an „Zahlen und Fakten“, sondern an kompromisslosen Argumentationsketten, einem fehlenden Verhandlungswillen und einer durch Vertrauensverluste geprägten Kommunikation der Beteiligten. Nicht zuletzt internationale, erfolgreiche Beispiele zeigen, dass der Einsatz mediativer Instrumente und Techniken im Insolvenzverfahren Potential zu einer gelungenen Sanierung bieten. Gestärkt durch das ESUG, bekräftigt durch die auf EU-Ebene eröffnete Diskussion über ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren wird dem Sanierungsgedanken mehr denn je auch auf nationaler Ebene konsequent Rechnung getragen. Mediative Verhandlungs- und Kommunikationstechniken sowie ein koordiniertes Miteinander können einvernehmliche Lösungen und Win-Win-Ergebnisse für alle Parteien erzielen, die im Aufwand oft sogar deutlich schlanker und wirtschaftlich günstiger sind als reguläre Insolvenz-/Sanierungsverfahren. Neben einem Überblick über den Ablauf eines Mediationsverfahrens erfahren die Interessierten insbesondere Möglichkeiten der Implementierung einer Mediation bzw. mediativer Elemente im Rahmen eines Sanierungs- und Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus werden Ideen und Anregungen auch für Klein- und Verbraucherinsolvenzverfahren gegeben, deren Abwicklung durch den Einsatz mediativ geprägter Kommunikationstechniken merklich effizienter, zügiger und damit weniger kostenintensiv gestaltet werden kann.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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