Mitgliederbereich

3. Mai 2016

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Dienstag, dem 3. Mai 2016, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Merkens-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum

zum Thema

„Rechtsfragen des Einsatzes von Interim Managern in Krise und Insolvenz”

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Frau Prof. Dr. Katharina Uffmann, seit dem  1. April 2016 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Familien- und Erbrecht sowie Unternehmensrecht an der Ruhr-Universität Bochum, bereit erklärt hat, zu einem Thema mit hoher Praxisrelevanz zu referieren. Die Referentin war von 2014 bis zur Aufnahme ihrer Tätigkeit in Bochum Inhaberin des WIFU-Stiftungslehrstuhls für Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Recht der Familienunternehmen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Universität Witten/Herdecke; gefördert vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Ihr Schriftenverzeichnis umfasst vor allem Beiträge zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht mit Schnittstellen zum Insolvenzrecht.

Der Einsatz spezialisierter Interim Manager in Unternehmenskrisen und Insolvenzen ist mittlerweile ein etabliertes und effektives Instrument zur Krisenbewältigung. Allerdings wirft der strategische Rückgriff auf diese facettenreiche unternehmensbezogene Dienstleistung einen ganzen Strauß an Rechtsfragen auf, was zu Rechtsunsicherheit führt.

Im Rahmen des Vortrags soll Interim Management zunächst in seinen verschiedenen Ausprägungen, also Einsatzphasen und Aufgaben, Formen der rechtlichen Einbindung und vertragliche Grundstrukturen vorgestellt werden; diese Systemati-sierung ist für die Diskussion der Rechtsfragen entscheidend, da es sich gerade um kein rechtlich normiertes Berufsfeld, sondern um eine reine Funktionsbezeichnung handelt. „CRO” ist somit nicht gleich „CRO”, vor allem dann, wenn es um die insolvenzrechtliche Begleitung durch Interim Manager im Rahmen der Eigenverwaltung geht. Basierend hierauf sollen sodann wichtige Fragestellungen wie etwa nachteilige Kostendoppelung, Honoraranfechtung, fragliche Unabhängigkeit und Haftung nachgegangen werden. Dabei wird aufgezeigt, dass ein „vertragsrechtlicher Ansatz“ zur Lösung der einzelnen Streitfragen maßgeblich beitragen kann, indem das vertragliche Pflichtenprogramm künftig stärker als rechtlicher „Schutzfilter” genutzt wird.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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