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Vortrag 2.März 2010 zum Thema „Der IDW-Standard S 6: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 02. März 2010, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr WP/StB Dipl.-Kfm. Bernhard Steffan, Stuttgart

zum Thema

„Der IDW-Standard S 6:
Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“


Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr WP/StB Bernhard Steffan bereit erklärt hat, zu einem Thema zu referieren, das angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sowohl für Vertreter von Kreditinstituten sowie Organe, Gesellschafter und externe Berater von Unternehmen in der Krise von besonderem Interesse sein dürfte.

Die Tätigkeitsschwerpunkte des Referenten liegen neben der Prüfung und Beratung mittelständischer Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen insbesondere auch im Bereich Restrukturierung und Sanierung. Seine umfangreiche praktische Erfahrung bringt Herr Steffan seit über 10 Jahren in den Fachausschuss (FAS) Sanierung und Insolvenz des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) ein. Seit dem Abschluss seines Studiums der technischen Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart im Jahr 1984 ist Herr WP/StB Steffan in der Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung tätig. Seit 1993 ist er Partner im Stuttgarter Büro von Ebner Stolz Mönning Bachem. Aus der Vielzahl seiner Veröffentlichungen seien die jüngsten Beiträge „Sicherung des Unternehmensbestands als erste Stufe der Sanierung“, WPg Themenheft 5|2009, 273, „Die Aufgaben des Geschäftsführers in der Krise und Insolvenz der Gesellschaft“, Praxishandbuch der GmbH-Geschäftsführung, 10. Kapitel, 528 (2. Auflage erscheint in Kürze neu) sowie „Sanierungscontrolling als Erfolgsfaktor für die Umsetzung des Sanierungskonzepts“ (erscheint demnächst in der BFuP) besonders hervorgehoben.
Der FAS hat im August 2009 den IDW Standard „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ (IDW S 6) verabschiedet. Dieser Standard basiert auf der IDW Stellungnahme des Fachausschuss Recht (FAR) 1/1991 „Anforderungen an Sanierungskonzepte“, die unter Beibehaltung der Grundkonzeption grundlegend überarbeitet wurde. Bei der Konzeption des IDW S 6 wurden sowohl die Entwicklungen in der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur als auch in der Sanierungspraxis berücksichtigt. So wird nunmehr ausdrücklich zwischen der Erstellung umfassender Sanierungskonzepte zur betriebswirtschaftlichen Neuausrichtung eines Unternehmens und so genannten Fortführungsprognosen differenziert.
Das Stufenkonzept des IDW S 6 sieht als erste Stufe die Sicherung des Unternehmensbestands (positive Fortführungsprognose) mit Hilfe von operativen Sofortmaßnahmen vor. Darauf aufbauend wird in der zweiten Stufe ein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet, wie die nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Krisenunternehmens erreicht werden kann.
Die handelsrechtliche Fortführungsprognose (Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit/Going-Concern) beinhaltet die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose (Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit) und ist auch im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durch die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (Fortführungs- oder Liquidationswerte) und somit auch für die Jahresabschlussprüfung relevant. Des Weiteren ist die positive Fortführungsprognose auch Voraussetzung für eine Aufrechterhaltung der Finanzierung durch Kreditinstitute.
Die geplante Entwicklung des Unternehmens in der Krise wird mit den Effekten aus der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in der integrierten Ergebnis-, Finanz-, und Vermögensplanung dargestellt. Die integrierte Planung stellt ausgehend von den betrieblichen Teilplänen (Absatzplanung, Investitionsplanung, Personalplanung etc.) eine Plan-Ergebnisrechnung (GuV) und darauf aufbauend einen Finanzplan sowie die Planbilanz dar, wobei die Auswirkungen der Maßnahmen und Entwicklungen im komplexen Unternehmenszusammenhang sichtbar werden.
Herr Steffan wird praxisorientiert die Intention des IDW sowie wesentliche Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten vorstellen. Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich freuen wir uns angesichts der durch die aktuelle wirtschaftliche Situation hohen praktischen Relevanz des Themas im Anschluss an den Vortrag auf eine rege Diskussion.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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